Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Teilnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vor Abschluss des Vertrages bzw. vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

  1. Allgemeines
  1. Webbl Media Group – [Poststr. 28, 71229 Leonberg] (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) ist Anbieterin des Angebotes „Webbl Media Group“, die es teilnehmenden Betreibern von Gastronomiebetrieben (nachfolgend „Teilnehmern“ oder im Einzelfall „Teilnehmer“ genannt) ermöglicht, elektronische Vorbestellungen entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
  1. Sämtliche Angebote der Anbieterin richten sich ausdrücklich nur an Teilnehmer, die Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln die näherem Bedingungen zur Nutzung der von der Anbieterin angebotenen Services und Leistungen im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem jeweiligen Teilnehmer sowie jeweils ergänzende Regelungen hierzu (nachfolgend „AGB“ genannt).
  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die Anbieterin unmittelbar oder mittelbar dem Teilnehmer zur Verfügung stellt oder erbringt, ganz gleich, ob für die Leistung ein Entgelt geschuldet wird oder nicht.
  1. Abweichende vorformulierte Nutzungs- und/oder Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden, selbst wenn die Anbieterin hiervon Kenntnis nimmt, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie stimmt den abweichenden Bedingungen des Teilnehmers ausdrücklich in Textform zu.
  1. Wird der Begriff „Kunde“ verwendet, bezeichnet dies die Vertragspartner des Teilnehmers bei der Nutzung des Services. Die Anbieterin ist und wird nicht Vertragspartei in der Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dessen Kunden.
  1. Vertragssprache ist Deutsch.

1.8. Die Anbieterin behält sich vor, die angebotenen Services und Leistungen zu ändern oder einzustellen. Gegenbestätigungen des Teilnehmers unter Hinweis auf dessen Nutzungs- und/oder Geschäftsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen. Vereinbarungen im Einzelfall bleiben hiervon unberührt.

  1. Leistungen und Vertragsgegenstand
  1. Die Anbieterin bietet unter der Bezeichnung „Webbl Media Group“ folgende Leistungen an (nachfolgend

„Angebot“ genannt):

⭢ die nicht ausschließliche (nicht-exklusive) Nutzung einer Software als webbasierte Anwendung für lokale Gastronomiebetriebe mit den nachfolgend genannten Funktionen (nachfolgend

„SaaS-Applikation“ genannt);

⮡ Webpräsenz

  • Abbildung der definierten Speisekarte des Kunden im Webshop
  • Hochladen des Restaurantlogos sowie Fotos ausgewählter Gerichte (6-8)
  • Darstellung der wie Öffnungszeiten, Kontakt, Lieferreichweite etc.
  • Darstellung der Angebote
  • Darstellung für die Pflichtinformationen und Rechtstexte (Impressum, Datenschutz, AGB etc.)

⮡ Moderne Online-Bestellfunktion für Endkunden durch Webshop

⮡ Onlinebezahlung (Paypal und Sofortüberweisung)

⭢ die Bereitstellung von erforderlichem Speicherplatz, Rechenkapazität und Übertragungsbandbreite zur Nutzung der Software durch den Teilnehmer für das Angebot an Kunden bereit selbst oder durch Dritte (nachfolgend „Hosting“ genannt);

⭢ die Überlassung einer Webdomain für die Bereitstellung des vorgenannten Angebotes an

Kunden (nachfolgend „Domain-Nutzungsüberlassung“ genannt);

⭢ die Überlassung eines Terminals mit vorinstallierter App zum Zweck der Administration und Nutzung des Angebotes sowie ein POS-Thermal-Druckers (nachfolgend „Terminal“ genannt);

⭢ die Erbringung von näher zu bezeichnenden Dienstleistungen bei der Einstellung und Pflege

von Content auf Geheiß des Teilnehmers ohne Haftungsübernahme durch die Anbieterin selbst oder durch sie unterbeauftragte Dritte (nachfolgend „Service“ genannt).

  1. Die Einzelheiten des jeweiligen Gegenstandes des Vertrages und der Leistung ergeben sich aus dem Bestellformular.
  1. Die Anbieterin analysiert und behebt dokumentierte und reproduzierbare Fehler der SaaS- Applikation (nachfolgend „Supportleistung“ genannt) gemäß anerkannten Industriestandards. Für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern kann allerdings keine Garantie übernommen werden. “Fehler” im Sinne dieser AGB ist jede vom Teilnehmer gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der SaaS-Applikation von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und

⭢ sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder

⭢ Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der SaaS-Applikation bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.

  1. Die Anbieterin ist zur Erbringung von Supportleistungen nicht verpflichtet,

⭢ bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der SaaS-Applikation durch den Teilnehmer beruhen;

⭢ für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Systemen des Teilnehmers

eingesetzt wird);

⭢ bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SaaS-Applikation durch den Teilnehmer oder auf Bedienungsfehlern des Teilnehmers beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;

⭢ bei jeglichen Hardwaredefekten auf Seiten des Teilnehmers;

⭢ bei Nutzung der SaaS-Applikation auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen durch den Teilnehmer;

⭢ in Form von Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern der Anbieterin.

  1. Die Anbieterin erbringt nicht die folgenden Leistungen, die somit nicht Vertragsgegenstand werden:

⭢ Betrieb der jeweiligen Webpräsenz des Teilnehmers;

⭢ Auswahl und Erstellung der Inhalte der Webpräsenz des Teilnehmers;

⭢ Beachtung, Umsetzung und/oder Überwachung der mit der Webpräsenz des Teilnehmers einhergehenden gesetzlichen und/oder rechtlichen Pflichten; insbesondere ist die Anbieterin nicht zur Erbringung von Rechtsberatung befugt.

  1. Alle Angebote der Anbieterin sind freibleibend und stellen nur eine Einladung an mögliche Teilnehmer dar, der Anbieterin seinerseits ein entsprechendes Angebot zum Vertragsschluss zu unterbreiten (Invitatio ad offerendem).
  1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  1. Die Anbieterin bietet weitere Leistungen hinsichtlich Installation, Anpassung, Programmierung, Fehlerbehebung, Beratung oder Schulung nur nach gesonderter Beauftragung an.
  1. Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, das Angebot, insbesondere die SaaS-Applikation teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Erhebliche und vertragsrelevante Änderungen wird die Anbieterin spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden durch eine elektronische Nachricht (E-Mail) auf die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse ankündigen. Der Teilnehmer kann den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs kann die Anbieterin mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich kündigen.
  1. Weitere Leistungen und Pflichten der Anbieterin
  1. Die Anbieterin stellt das dem Teilnehmer zur Nutzung überlassende Angebot, insbesondere die SaaS-Applikation in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung, soweit diese dem erprobten

Stand der Technik entspricht. Übergabepunkt für die SaaS-Applikation und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Hostproviders.

  1. Die Anbieterin ermöglicht dem Teilnehmer den Zugang zum Administrationsbereich der SaaS- Appliaktion über eine geeignete Authentifizierungsmethode (z.B. Benutzername und Passwort).
  1. Die Anbieterin stellt dem Teilnehmer eine Anwendungsdokumentation in elektronischer Form zur Verfügung.
  1. Nutzung des Angebotes „Webbl Media Group“ durch den Teilnehmer und dessen Mitwirkungspflichten
    1. Die Nutzung des Angebotes „Webbl Media Group“ bedarf der Zustimmung zu diesen AGB. Der Teilnehmer

darf das Angebot nicht nutzen, sofern er die AGB nicht akzeptiert.

  1. Die Nutzung des Angebotes „Webbl Media Group“ setzt die Registrierung des Teilnehmers und die Einrichtung eines Nutzerkontos durch den Teilnehmer voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Die Anbieterin kann die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird. Der Zugang des Teilnehmers zu dem Angebot erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Anbieterin nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Nutzerkontos möglich. Der Teilnehmer hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten.
  1. Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Teilnehmers sind vollständig und rechtzeitig durch diesen zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

⭢ bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten; Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server der Anbieterin zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen;

⭢ bei einer Fehlermeldung sind der Anbieterin unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle

und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen;

⭢ der Teilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der des Angebotes, insbesondere die Nutzung der SaaS-Applikationen anzueignen;

⭢ es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem

schädlichen Code sind;

⭢ es darf weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Applikation verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.

  1. Der Teilnehmer ist bei der Nutzung des Angebotes im Rahmen seiner Webpräsenz für die Vorhaltung einer gesetzeskonformen Anbieterkennzeichnung (Impressum; einschließlich der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nach dem GastG), der Beachtung der Datenschutzregelungen sowie weiterer Gesetzespflichten verantwortlich. Ferner müssen die vom Teilnehmer bereitgestellten, eingestellten oder veröffentlichten Inhalte im Einklang mit dem Zweck des Angebotes stehen und dürfen insbesondere nicht gesetzeswidrig, rassistisch, diskriminierend, jugendgefährdend sein oder die guten Sitten oder dem Gebot von Treu und Glauben verletzen.

Lebensmittel-InformationsVO sowie die Lebensmittel-Informations-DurchführungsVO beachten. Dies bedingt, bei den Angeboten auf Allergene hinzuweisen.

  1. Das Nutzerkonto und damit das Vertragsverhältnis sind ohne Zustimmung der Anbieterin nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn, die Übertragung erfolgt durch gesetzliche Rechtsnachfolge. Ein Anspruch auf Erteilung eines Nutzerkontos besteht nicht. Dies gilt gleichfalls für die Vermietung oder anderweitige Überlassung des Nutzerkontos durch einen Dritten oder die Abtretung von Ansprüchen und/oder Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag auf Dritte nicht berechtigt, sofern nicht die Anbieterin der Abtretung oder Übertragung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  1. Die Einrichtung eines Nutzerkontos setzt die wahrheitsgemäße Angabe der bei der Einrichtung des Nutzerkontos abgefragten Daten (Pflichtangaben) voraus. Der Teilnehmer ist verpflichtet, künftige Änderungen dieser Daten (Pflichtdaten) unverzüglich der Anbieterin anzuzeigen.
  1. Dem Teilnehmer ist das Hochladen (Uploading) von bösartigem Code (Viren, Trojaner, etc.) strengstens untersagt. Ferner ist dem Teilnehmer das Speichern, Verarbeiten oder anderweitige Nutzen von Daten des Angebotes „Webbl Media Group“, insbesondere der SaaS-Applikation (einschließlich des Backends), sowie das Auslesen oder Herunterladen von entsprechenden Daten außerhalb der vertrags- und bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebotes untersagt.
  1. Der Teilnehmer stellt die Anbieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Anbieterin aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Angebotes durch den Teilnehmer erhoben werden, und erstattet der Anbieterin sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung und sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, darzulegen und nötigenfalls zu beweisen, dass die Anbieterin durch widerrechtliche Nutzung der Website durch den Teilnehmer kein oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
  1. Der Teilnehmer hat regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern, sofern und soweit ihm dafür einvernehmlich die technische Möglichkeit von der Anbieterin eröffnet wird.
  2. Bei Missbrauch des Angebotes durch den Teilnehmer oder bei Verstoß einer der vorgenannten Pflichten und/oder Obliegenheiten des Teilnehmers ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto und die weitere Nutzung bis zur Behebung des Umstandes, der zur Sperrung führt, zu sperren oder entsprechende Daten zu löschen. Sofern der Teilnehmer die Sperrung nach Satz 1 zu vertreten hat, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Nutzungsgebühr für jeden angefangenen Monat der gesperrten Nutzung verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Sofern die zur Sperrung des Teilnehmers geführte Nutzung des Angebotes die Rechte Dritte betroffen hat, ist die Anbieterin zur Weitergabe der Kontaktdaten des Teilnehmers an diesen Dritten berechtigt. Im Übrigen ist die Anbieterin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  1. Nutzungsgebühr und Zahlungsbedingungen
  1. Der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr verpflichtet. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Nutzungsgebühr monatlich erhoben und ist jeweils zum 1. eines Monats oder nach gesonderten Vereinbarung im Voraus per SEPA-Lastschrift zu entrichten.
  1. Die Anbieterin behält es sich vor, die Nutzungsgebühr nach Ablauf der Vertragslaufzeit nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen, höchstens aber um 10 % zu erhöhen. Weitere Erhöhungen der Nutzungsgebühr dürfen frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Erhöhung erfolgen. Die beabsichtigte Erhöhung ist dem Teilnehmer unter Beachtung einer Frist von 4 Monaten bis zu ihrem In-Kraft-treten anzuzeigen. Die vorstehende Gebührenerhöhung ist nur im Falle steigender Kosten für die Leistungserbringung durch die Anbieterin gerechtfertigt.
  1. Die Aufrechnung ist dem Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung der Anbieterin besteht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  1. Schutzrechte Dritter
  1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation gewerblicher Schutzrechte und/oder Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Teilnehmer, so wird die Anbieterin nach ihrer Wahl auf eigene Kosten entweder

⭢ dem Teilnehmer das vereinbarungsgemäße Recht zur Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation verschaffen oder

⭢ das Angebot, insbesondere die SaaS-Applikation so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen

Rechte Dritter verstößt und mindestens die vertraglichen bedungenen Eigenschaften aufweist.

  1. Beruht die Forderung des Dritten nicht auf

⭢ Änderungen des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation durch den Teilnehmer, die von der Anbieterin im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise genehmigt wurden, oder

⭢ der Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation durch den Teilnehmer in

anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages vereinbart, oder

⭢ der Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation durch den Teilnehmer auf nicht von der Anbieterin freigegebenen Hardware-Plattform oder Betriebssystemumgebung,

so wird die Anbieterin den Teilnehmer nach eigener Wahl verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen den Teilnehmer gerichtlich geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn die Anbieterin nachweist, dass der Teilnehmer die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat.

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Der Teilnehmer ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern die Anbieterin zuvor mitgeteilt ha, dass sie den Teilnehmer gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.
  1. Mangelhafte Leistung und Haftung
  1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisse die Überlassung der SaaS-Applikation zur Nutzung, hat die Anbieterin das Angebot in und zu einem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und bereitzustellen und es während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung der Anbieterin.
  1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisse die Bereitstellung von Infrastruktur und Netzwerkverfügbarkeit ist (Hosting), gewährleistet die Anbieterin die Verfügbarkeit und Bereitstellung zu 99,8 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.
  1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Überlassung einer Domain zur befristeten Nutzung durch den Teilnehmer ist, erfolgt dies im Rahmen der Nutzungsrichtlinien für die jeweilige Domain. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Übertragung der Domain von der Anbieterin auf ihn als neuen Inhaber.
  1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Bereitstellung eines Terminals ist, hat die Anbieterin das Angebot in und zu einem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bei Übergabe des Terminals bereitzustellen. Sofern der Teilnehmer mit der Anbieterin einen Fernwartungsvertrag abgeschlossen hat, wird die Anbieterin das Angebot während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, sofern der Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten und –obliegenheiten nachkommt. Hierzu muss er insbesondere einen Zugang zu dem Terminal über eine Internetverbindung ermöglichen. Nicht zum Gegenstandes des Vertrages zählt die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial (zB Druckerpatrone und Papier zum Ausdruck). Im Übrigen haftet die Anbieterin nur, wenn der mangelhafte Zustand mehr als

sieben Werktage nach Mängelanzeige besteht und eine Benachrichtigung von Bestellungen über andere Kommunikationswege (insbesondere SMS) nicht erfolgt.

  1. ´ Der Teilnehmer hat der Anbieterin Mängel und auftretende Fehler im Sinne von Ziffer 2.3 unverzüglich anzuzeigen. Die Fehleranzeige nach Ziffer 2.3 muss durch den Teilnehmer unverzüglich an die Anbieterin mit genauer Beschreibung des Problems erfolgen. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E-Mail) zu wiederholen. Soweit die Anbieterin infolge der Unterlassung oder Verspätung der Fehleranzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die Gebühren ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

Der Teilnehmer hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Fehleranzeige nicht zu vertreten hat.

  1. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
  1. Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin nach § 536a Abs.1 1.Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel in nachträglichen Patches, Upgrades und Updates der SaaS- Applikation, wenn diese bereits im Zeitpunkt der Installation vorgelegen haben.
  1. Eine Kündigung des Teilnehmers gemäß § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieterin ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn sie von der Anbieterin verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Teilnehmer gegeben ist.
  1. Die Anbieterin ist für die vom Teilnehmer oder von sonstigen nutzungsberechtigten Dritten in die Software eingestellten oder von dieser erzeugten Inhalte und Daten nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Anbieterin nicht verpflichtet, die Inhalte anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Dies gelt selbst dann, wenn die Anbieterin im Rahmen ihres Angebotes die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte eingepflegt hat; in diesem Fall bedarf die Veröffentlichung der Inhalte der vorhergehenden Prüfung und Freigabe durch den Teilnehmer. Die Abnahme erfolgt im Rahmen des in der Anlage beschriebenen Prozesses.
  1. Im Übrigen haftet die Anbieterin für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer üblicherweise vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Anbieterin haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung vom Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Anbieterin insoweit nicht, als das der Schaden darauf beruht, dass es der Teilnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  1. Datenschutz und Datenverarbeitung
  1. Die Anbieterin sowie der Teilnehmer werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  1. Soweit der Teilnehmer personenbezogene Daten Dritter durch die Anbieterin oder durch diese beauftragte Dritte im Auftrag verarbeiten lässt (§ 11 BDSG), stellt er sicher, dass er der Anbieterin einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Recht zur Unterbeauftragung nach Maßgabe dieser Bestimmungen erteilt.
  1. Der Teilnehmer stellt die Anbieterin bzw. des ordnungsgemäß beauftragten Dritten von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften beruhen, für deren Beachtung der Teilnehmer als Auftraggeber im Sinne vorstehenden Regelung verantwortlich ist.
  1. Die Anbieterin und der Teilnehmer werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen neben ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen auch solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Als vertraulich in diesem Sinne gelten insbesondere die vom Teilnehmer eingepflegten Anwendungsdaten sowie von ihm erhobenen Kundendaten.

  1. Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Teilnehmers auf dem/n Server/n der Anbieterin eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerte entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Teilnehmer zu. Der Teilnehmer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
  1. Unbeschadet der vorgenannten Regelungen räumt der Teilnehmer der Anbieterin das Recht ein, die für den Teilnehmer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur

Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Sie ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die Anbieterin auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

  1. Ferner räumt der Teilnehmer der Anbieterin das Recht ein, Anwendungs- und Nutzerdaten zur Erhebung anonymisierter Statistiken erheben, speichern und verarbeiten zu dürfen, um das Angebot zu optimieren, Fehler zu beheben und Missbrauch zu verhindern. Die Anbieterin stellt in diesem Fall dem Teilnehmer insofern eine Erklärung zum Datenschutz zur Verfügung, die dieser der Datenschutzerklärung auf seiner Webpräsenz beifügen muss.
  1. Laufzeit und Kündigung
  1. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit Bereitstellung des Angebotes zur Nutzung, insbesondere durch Übermittlung der Zugangsdaten für das Nutzerkonto.
  1. Das Nutzungsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und endet zum letzten Tag des auf den 12 Monat nach Beginn des Nutzungsverhältnisses ablaufenden Kalendermonats. Sofern keine andere Mindestlaufzeit gesondert und schriftlich zwischen dem Anbieter/in und dem Teilnehmer vereinbart wurde.
  1. Sofern das Nutzungsverhältnis (der Vertrag) nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Nutzungsverhältnisses (Vertragsverhältnisses) ordentlich gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um 6 Monate.
  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder etwaige nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz bestehende Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
  1. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  1. Setzt der Teilnehmer die Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses fort, so gilt das Nutzungsverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  1. Mit Ende des Nutzungsverhältnisses hat der Teilnehmer das bereitgestellte Terminal unverzüglich in unbeschädigtem Zustand an die Anbieterin auf eigene Kosten zurückzugeben und die Nutzung des weiteren Angebotes zu unterlassen.
  1. Nach Aufforderung des Teilnehmers ist die Anbieterin zur Herausgabe von Anwendungsdaten nach Wahl des Teilnehmers per kostenfreien Download oder kostenpflichten bereitzustellenden Datenträger verpflichtet. Im Übrigen sind die Anwendungsdaten von der Anbieterin spätestens 2 Monate nach Vertragsende zu löschen, wenn der Teilnehmer die Herausgabe bis dahin nicht verlangt und die Anbieterin dem Teilnehmer die Herausgabe mindestens zweimal erfolglos angeboten hat. Das Unterbleiben des Herausgabeverlangens gilt unter diesen Voraussetzungen als Zustimmung zur Löschung der Daten. Die Anbieterin wird dem Teilnehmer bei Vertragsende auf die Bedeutung seines Verhaltens nochmals besonders hinweisen.
  2. Übergang des Nutzungsverhältnisses
  1. Die Anbieterin ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Übernahmeerklärung durch eine elektronische Nachricht (E-Mail) auf die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse wirksam.
  1. Der Teilnehmer kann dem Übergang des Nutzungsverhältnisses nur widersprechen, wenn der Übernehmer (i) die Nutzung des Angebotes, insbesondere der SaaS-Applikation in dem vereinbarten Umfang nicht sicherstellen kann, (ii) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Rechnern und Server außerhalb der Europäischen Union erfolgt oder (iii) der Teilnehmer nachweisen kann, dass seine Interessen durch den Übergang des Nutzungsverhältnisses wesentlich beeinträchtigt werden.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Die Anbieterin behält sich vor, die vorliegenden AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf neue Nutzungsbedingungen wird der Teilnehmer per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise rechtzeitig hingewiesen. Der Kunde kann neuen Nutzungsbedingungen jederzeit widersprechen. Die Anbieterin behält sich in diesem Fall das Recht zur Kündigung vor.
  1. Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts vereinbart.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern gesetzlich wirksam vereinbar, der Geschäftssitz der Anbieters in Nienburg (Weser).
  1. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht.

Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.

Angebotsbeschreibung „SaaS-Applikation“

  1. Leistungsbeschreibung
  1. Die SaaS-Applikation ist das einfache, nicht-übertragbare, nicht-ausschließliche und nicht- unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software der Anbieterin.
  1. Die SaaS-Applikation stellt insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:
  • Webpräsenz
    • Abbildung der definierten Speisekarte des Kunden im Webshop
    • Hochladen des Restaurantlogos sowie Fotos ausgewählter Gerichte (6-8)
    • Darstellung der Restaurantinformationen wie Öffnungszeiten, Kontakt, Lieferreichweite etc.
    • Darstellung der Angebote
    • Darstellung für die Pflichtinformationen und Rechtstexte (Impressum, Datenschutz, AGB etc.)
  • Moderne Online-Bestellfunktion für Endkunden durch Webshop
  • Onlinebezahlung (Paypal und Sofortüberweisung)
  1. Die Nutzung der SaaS-Applikation setzt folgendes voraus:

a) eine Webpräsenz (Domain);

c) Anbindung an das Internet.

  1. Die Anbieterin ist zur Weiterentwicklung der SaaS-Applikation berechtigt. Daraus können sich der Umfang der Funktionen nach Ziffer 1.2 sowie die Voraussetzungen für die Nutzung nach Ziffer 1.3 ändern.
  1. Nutzungsgebühr
  1. Die Nutzung der SaaS-Applikation ist entgeltpflichtig.
  1. Die Nutzungsgebühr entfällt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten monatlich und beläuft sich auf der im Bestellformular vereinbarten Grundgebühr.

Besondere Hinweise zur Information über angebotene Lebensmittel

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er bei dem Angebot von Lebensmitteln die Vorgaben der Lebensmittel-Informations-Verordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011) sowie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) zu beachten hat.

Bei einem Angebot von Lebensmitteln müssen alle Angaben nach Art. 9 Abs. 1 lit. c LMI-VO gemacht werden.

alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen

Die erforderlichen Angaben sind bezogen auf das jeweilige Lebensmittel gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitzustellen (§ 4 Abs. 3 LMIDV).

sowie

„Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“

Anhang II Zusatzstoffe und Allergene

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe

  1. Konservierungsstoff
  2. Farbstoff
  3. Antioxidationsmittel
  4. Süssungsmittel
  5. Phosphat
  6. geschwefelt
  7. chininhaltig
  8. koffeinhaltig
  9. Geschmacksverstärker
  10. geschwärzt
  11. gewachst
  12. gentechnisch verändert

Kennzeichnungspflichtige Allergene

  1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich zu nennen: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fische
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte, namentlich zu nennen: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)
  13. Lupinen
  14. Weichtiere